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   OLG Naumburg, 02.02.1994 - 7 W 1/94   

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https://dejure.org/1994,3071
OLG Naumburg, 02.02.1994 - 7 W 1/94 (https://dejure.org/1994,3071)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.02.1994 - 7 W 1/94 (https://dejure.org/1994,3071)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 7 W 1/94 (https://dejure.org/1994,3071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Konkursverwalter; Vorschusspflicht wirtschaftlich beteiligter Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1, § 127 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 383
  • WM 1994, 919
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 138/11

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der

    Einem Gläubiger ist es in diesem Fall grundsätzlich nicht zuzumuten, die Kosten eines Prozesses aufzubringen, der überwiegend den Quoten anderer Gläubiger zugutekommt, denen in gleichem oder noch größerem Umfang die Aufbringung der für die Rechtverfolgung des Verwalters erforderlichen Kosten zumutbar wäre (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1995, 126, 127; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; OLG München, ZIP 1996, 512, 513).
  • OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit der Heranziehung privater

    c) Ohne Einfluss auf das gefundene Ergebnis bleibt, dass es sich bei einem Teil der angemeldeten Forderungen nur um geringfügige handelt, deren Inhabern angesichts der bei einer Verteilung zu erwartenden minimalen Beträge eine Vorschussleistung nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 116 Rdn. 7 m.w.N.).

    Denn die Gläubiger bestrittener Forderungen sind entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht ohne weiteres von der Obliegenheit zur Prozessfinanzierung ausgenommen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, § 116 Rdn. 11; a.A. - jeweils ohne nähere Begründung - OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; OLG Karlsruhe, AnwBl. 2000, 61, 62).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).

  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05

    Prozesskostenhilfe: Grenze der Zumutbarkeit für die am Rechtsstreit des

    Keine wirtschaftlichen Beteiligten sind hingegen die Gläubiger, deren Forderung der Insolvenzverwalter bestritten hat, weil sie auch bei einem erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreits nicht mit einer teilweiser Befriedigung rechnen können (OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 476 f.; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383 f.; Münchener Kommentar, aaO, § 116 Rnr. 17; Zöller-Philippi, aaO, § 116 Rnr. 7).

    Bei der Prüfung, welchen Gläubigern eine Vorschusspflicht zumutbar ist, scheiden Gläubiger mit Minimalforderungen aus (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 846; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383; Zöller-Vollkommer, aaO, § 116 Rnr. 7).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?

    Es ist diesen zwölf Gläubigern auch zuzumuten, die Kosten allein zu tragen und nicht alle Gläubiger an der Kostragungspflicht zu beteiligen; Gläubiger mit Minimalforderungen sind nicht an der Kostenaufbringung zu beteiligen (OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller/Philippi, aaO, § 116 Rdn. 7; vgl. OLG Köln, MDR 2000, 51, wonach bei vollständiger Befreidigung nur die beiden Großgläubiger die Kosten aufbringen müssen).
  • OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 5 W 3947/04

    Zur Zumutbarkeit der Finanzierung der Prozesskosten durch alle Insolvenzgläubiger

    Wirtschaftlich nicht beteiligt sind nur diejenigen Gläubiger, deren Ansprüche bestritten sind, sowie die Minimalgläubiger (OLG Naumburg ZIP 1994, 383; Musielak/Fischer, a.a.O., Rdnr. 6; Steenbuck MDR 2004, 1155/1156).
  • OLG Celle, 12.11.2003 - 13 W 104/03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Abzug von geschätzten Masseverbindlichkeiten;

    Die Frage, ob die Kostenaufbringung für Gläubiger, deren Forderungen der Insolvenzverwalter bestreitet, unzumutbar ist, ist umstritten (bejahend: OLG Naumburg, ZIP 1994, 383; Zöller/Philippi, 22. Aufl., § 116 Rn. 7; MünchKommZPO/ Wax, § 116 Rn. 19; verneinend: Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 116 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2001 - 3 W 51/00

    Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Unzumutbarkeit der

    Dies gilt aber nicht für die Gläubiger von Minimalforderungen (Zöller- Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 116 Rdnr. 7; OLG Naumburg ZIP 1994, 383 f.).
  • OLG Celle, 12.11.2003 - 16 W 134/03
    Die Frage, ob die Kostenaufbringung für Gläubiger, deren Forderungen der Insolvenzverwalter bestreitet, unzumutbar ist, ist umstritten (bejahend: OLG Naumburg, ZIP 1994, 383 [OLG Naumburg 02.02.1994 - 7 W 1/94] ; Zöller/Philippi, 22. Aufl., § 116 Rn. 7; MünchKommZPO/ Wax, § 116 Rn. 19; verneinend: Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 116 Rn. 11).
  • OLG Dresden, 18.02.2002 - 13 W 1918/01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

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  • OLG München, 14.02.1996 - 3 W 721/96

    Prozeßkostenhilfe für den Konkursverwalter

    In einem solchen Fall wird die Zumutbarkeit von der herrschenden Rechtsprechung abgelehnt, siehe hierzu OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; OLG Köln, ZIP 1994, 724 .
  • OLG Oldenburg, 20.11.1997 - 1 W 108/97

    Beiordnug eines anderen Rechsanwalts, wenn sich ein Konkursverwalter als

  • OLG Oldenburg, 18.10.1996 - 8 W 101/96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Konkursverwalter im Konkursverfahren

  • OLG Oldenburg, 13.09.1996 - 1 W 81/96

    Anspruch eines Konkursverwalters auf Prozesskostenhilfe

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